Anfordern eines Mantrailers- was ist zu beachten?

zeitnahes Informieren der Einsatzkräfte
Geruchsartikel ( GA genannt) werden nur durch den Rettungshundeführer festgelegt und entnommen, was bedeutet, daß hier deutlich in die Privatsphäre eingegriffen wird
Besprechung über die Vorgehensweise mit den Einsatzgruppen (Einsatzkräfte)
Informationsgabe über letzten Sichtungsort, auch, wann gesichtet, Gewohnheiten, Eigenarten usw.
Was tun, wenn ein Angehöriger vermisst wird

In diesem Fall ist die Polizei der erste Ansprechpartner. Sie nimmt bei vermissten Personen eine Vermisstenanzeige auf, jedoch nur, wenn die Person die Voraussetzungen erfüllt, die eine Anzeige rechtfertigen.

So wird eine volljährige, gesunde Person, die sich aus dem gewohnten Umfeld entfernt und bei der keine Gefahr für „Leib und Leben“ besteht, nicht zwingend gesucht. Diese Personen sind nicht verpflichtet, ihren Aufenthaltsort anderen gegenüber preiszugeben.

Trifft dieser Sachverhalt zu, wird die Polizei keine unmittelbaren Suchmaßnahmen einleiten, da dies rechtlich begründet ist.

Falls Sie aber eine schriftliche Generalvollmacht über die vermisste Person vorlegen können, ist es möglich – vorausgesetzt die datenschutzrechtlichen Regeln sind erfüllt- uns auch direkt zu alarmieren.

Bitte stellen Sie sich folgende Fragen in Bezug auf die vermisste Person

Alter der Person- Erwachsener/Kind?
Gab es diesen Vermisstenfall schon einmal- ohne Angaben eines Ortes?
Ist die Person desorientiert?
Ist sie suchtkrank oder verwirrt?
Liegt eine lebensbedrohliche Krankheit vor?
Ist die Person depressiv und nimmt entsprechende Medikamente ein ?
Ist die Person in therapeutischer Behandlung ( Psychiater )?
Ist die Person suizidgefährdet oder hat die Person schon einmal einen Versuch in dieser Richtung begangen? Gibt es ein Schreiben, das aktuell zurückgelassen wurde ?
Besteht die Gefahr, daß die Person Medikamente oder eine Waffe mit sich führt?
Was Sie berücksichtigen sollten

Wir helfen gern und zeitnah.....

können aber keine Garantie für den Erfolg geben. Es gibt viele Gründe, die die Arbeit erschweren oder dafür sorgen, daß wir nicht zum Ziel kommen.

Wenn die datenschutzrechtlichen Regeln erfüllt sind und Sie den Zeitpunkt , sowie einen sicheren „Abgangspunkt“ sicher nennen können, helfen wir natürlich gern. Wir besprechen alles Weitere telefonisch, werden die Situation realistisch einschätzen und entscheiden, ob es Sinn macht, mit einem Mantrailer ( Personenspürhund ) zu suchen.

Fällt schließlich Ihre Entscheidung für eine Suche durch uns, werden wir alles Weitere selbstständig in die Wege leiten.

Wir arbeiten ehrenamtlich, Ihnen entstehen keinerlei Kosten !!

Mike Hauschild Tel.-Nr. 24/7 An 364 Tagen 0175-3456273    

Unterstützt werden wir vom Medical Service NRW e.V , Ansprechpartner Notfall-Tel.- Nr. 24/7 an 364 Tagen 0171-1597268  oder  0155-66385116